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Eine per­sön­liche Beratung zum The­ma Ver­sicherung ist in jeden Fall sin­nvoll und notwendig

Nur im Gespräch mit einem kom­pe­ten­ten Berater kön­nen Ihre Bedürfnisse nach einem soli­den Run­dum­schutz besprochen, Tar­ife und Leis­tun­gen auf Sie zugeschnit­ten wer­den.

Der Ver­sicherungs­mak­ler weiß, was alles passieren kann und wird Sie daher auf Umstände und Sit­u­a­tio­nen hin­weisen, die Sie son­st wom­öglich nicht beachtet und in Ihre per­sön­liche Ver­sicherungs­pla­nung auch nicht eingeschlossen hät­ten.

Ver­trauen Sie deshalb auf die Kom­pe­tenz von Krause & Stahl.

Uns ist an ein­er dauer­haft erfol­gre­ichen Zusam­me­nar­beit gele­gen, und wir sind überzeugt, dass Kunde und Berater zusam­men­passen müssen. Deshalb sollen Sie sich auch schon im Vor­feld ein klares Bild von unser­er Arbeitsweise machen kön­nen.

Wir reden Klar­text, und nach­fol­gende Check­liste soll Ihnen bei der Entschei­dung für einen Ver­sicherungs­mak­ler helfen.

Ein guter Ver­mit­tler…

  • berät Sie umfassend
  • informiert Sie über seinen Ver­mit­tler­sta­tus
  • weist seine Qual­i­fika­tio­nen nach
  • tren­nt zwis­chen Analyse und Ein­deck­ung
  • erfasst sys­tem­a­tisch alle Dat­en und Fak­ten
  • ver­gle­icht unter­schiedliche Pro­duk­te für Sie
  • stellt Lösun­gen und Konzepte auf Ihre Ziele und Wün­sche ab
  • erstellt indi­vidu­elle Ange­bote
  • opti­miert Ihre Verträge sys­tem­a­tisch
  • unter­stützt in der Kor­re­spon­denz mit dem Anbi­eter
  • führt ein Wieder­vor­lagesys­tem und erin­nert Sie an wichtige Ter­mine
  • hil­ft bei der Schaden­ab­wick­lung

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Ver­sicherungs­mak­ler nicht im Auf­trag eines Ver­sicherung­sun­ternehmens tätig sind, erfol­gt die Legit­i­ma­tion gegenüber den Ver­sicher­ern regelmäßig durch eine Mak­ler­voll­macht. Hierin wird der Ver­sicherungs­mak­ler bevollmächtigt, den besproch­enen Ver­sicherungss­chutz für seinen Kun­den abzuschließen und die damit zusam­men­hän­gende Kor­re­spon­denz zu führen.

Viele Ver­sicher­er unter­bre­it­en (ins­beson­dere bei erhöht­en oder Son­der­risiken) Offer­ten nur dann, wenn der Ver­sicherungs­mak­ler Name und Anschrift des Inter­essen­ten sowie alle risiko­rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen (Vorschä­den und Erkrankun­gen, Geburts­dat­en, Ver­sicherungssum­men, Umsatz) angibt. Infor­ma­tio­nen zu diesem The­ma enthält unser Merk­blatt zum Daten­schutz. Der Umfang unser­er Dien­stleis­tung ist im Ver­sicherungs­mak­lerver­trag beschrieben.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewün­scht­en Ver­sicherungss­chutz ord­nungs­gemäß ver­mit­teln kön­nen und der Ver­sicher­er im Schadens­fall die ver­tragliche Leis­tung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Ihre Mitwirkungspflicht­en und Obliegen­heit­en (Auszug) umfassen:

  • die kor­rek­te Infor­ma­tion über risiko­rel­e­vante Umstände bei Abschluss des Ver­trages (ins­beson­dere Vorschä­den und ‑erkrankun­gen, kor­rek­te Ver­sicherungssum­men und die Mit­teilung gefahrerhöhen­der Umstände)
  • die Mit­teilung von Risikoverän­derun­gen oder geän­dertem Bedarf nach Ver­tragsab­schluss (z.B. Änderun­gen des ver­sicherten Risikos und der Ver­sicherungssum­men), damit wir die beste­hen­den Ver­sicherungsverträge entsprechend anpassen kön­nen
  • Schadens­fälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisun­gen des Ver­sicher­ers Folge zu leis­ten und im vertret­baren Maße zur Schadens­min­derung beizu­tra­gen